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   BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R   

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BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R (https://dejure.org/2023,26621)
BSG, Entscheidung vom 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R (https://dejure.org/2023,26621)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - B 6 KA 5/22 R (https://dejure.org/2023,26621)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 5 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 3 SGB 5 vom 22.12.2011, § 95 Abs 7 SGB 5 vom 22.12.2011, § 24 Abs 7 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - Sitzverlegungsantrag im Zulassungsentziehungsverfahren - zu erwartende Tätigkeitsaufnahme an neuem Standort in angemessener ...

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Zulassung eines Kassenarztes; Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung vertragsärztliche Tätigkeit; Verlegung des Kassenarztsitzes; Ruhensanordnung bezüglich Verfahren auf Zulassungsentziehung

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - Sitzverlegungsantrag im Zulassungsentziehungsverfahren - zu erwartende Tätigkeitsaufnahme an neuem Standort in angemessener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - Sitzverlegungsantrag im Zulassungsentziehungsverfahren - zu erwartende Tätigkeitsaufnahme an neuem Standort in angemessener ...

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsärztliche Versorgung | Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit

Sonstiges (2)

  • Bundessozialgericht (Verfahrensmitteilung)

    Kann ein Wille zur kontinuierlichen Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, der einer Zulassungsentziehung entgegensteht, auch dann angenommen werden, wenn der Arzt/das MVZ zwar nicht am bisherigen Standort weiter tätig sein will, aber einen Verlegungsantrag ...

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    L. GmbH Medizinisches Versorgungszentrum M. ./. Berufungsausschuss für Ärzte Mecklenburg- Vorpommern, 7 Beigeladene

    Vertragsarztrecht - Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung - Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - Sitzverlegung - milderes Mittel - positive Prognose - Ruhen der Zulassung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    Auf die Genehmigung einer Sitzverlegung besteht grundsätzlich ein Anspruch, soweit Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen (§ 24 Abs. 7 Ärzte-ZV; dazu BSG Urteil vom 3.8.2016 - B 6 KA 31/15 R - BSGE 122, 35 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 13, RdNr 14 ff) .

    Bei dem insofern für eine Praxisverlegung maßgeblichen Tatbestandsmerkmal "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" sind allein planerische, die Sicherstellung der Patientenversorgung betreffende Umstände zu prüfen (BSG Urteil vom 10.5.2000 - B 6 KA 67/98 R - BSGE 86, 121, 126 = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4 S 19 = juris RdNr 28) , wofür den Zulassungsgremien ein gerichtlicher Kontrolle nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zusteht (BSG Urteil vom 3.8.2016, aaO, RdNr 21 ff) .

    Vielmehr ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die Gründe des Arztes für den Verlegungswunsch derart gewichtig sind, dass die grundsätzlich vorrangigen Gesichtspunkte der vertragsärztlichen Versorgung ausnahmsweise zurückzutreten haben, was von den Gerichten im vollem Umfang überprüfbar ist (vgl BSG Urteil vom 3.8.2016, aaO, RdNr 25; vgl auch Dorra/Stellpflug, MedR 2015, 239, 243 f) .

    Vor diesem Hintergrund kommt einem Sitzverlegungsantrag nur dann von vorneherein keine Bedeutung im Rahmen der Prognoseentscheidung zu, wenn dieser offensichtlich keinen Erfolg haben kann, etwa weil - anders als hier - eine Verlegung in einen gesperrten Planungsbereich begehrt wird (vgl BSG Urteil vom 28.6.2000 - B 6 KA 27/99 R - MedR 2001, 265 = juris RdNr 18; BSG Urteil vom 3.8.2016, aaO, RdNr 19) .

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des BSG zwischen diesen beiden Verfahren zu differenzieren (Hinweis auf BSG Urteil vom 10.5.2000 - B 6 KA 67/98 R - BSGE 86, 121 = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4 = juris RdNr 27) .

    Bei dem insofern für eine Praxisverlegung maßgeblichen Tatbestandsmerkmal "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" sind allein planerische, die Sicherstellung der Patientenversorgung betreffende Umstände zu prüfen (BSG Urteil vom 10.5.2000 - B 6 KA 67/98 R - BSGE 86, 121, 126 = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4 S 19 = juris RdNr 28) , wofür den Zulassungsgremien ein gerichtlicher Kontrolle nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zusteht (BSG Urteil vom 3.8.2016, aaO, RdNr 21 ff) .

    Vielmehr hat er, auch wenn der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragsarztes die Vermögensgegenstände der Praxis veräußert hatte und die Praxisräume mittlerweile anderweitig vermietet waren, die Genehmigung eines Verlegungsantrags noch für möglich gehalten (vgl BSG Urteil vom 10.5.2000 - B 6 KA 67/98 R - BSGE 86, 121 = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4; vgl auch Bayerisches LSG Urteil vom 11.7.1984 - L 12 KA 20/84 - Breith 1985, 9: kein Vorhalten von Praxisräumen während des Ruhens) .

    Soweit der Beklagte meint, eine Sitzverlegung käme dann nicht mehr in Betracht, wenn die Voraussetzungen für eine Zulassungsentziehung gegeben seien, widerspricht dies der Senatsrechtsprechung, wonach zwischen den Verfahren der Verlegung einerseits und der Zulassung und Zulassungsentziehung andererseits zu unterscheiden ist und Zulassungsentziehungsgründe wie etwa Eignungsmängel des Vertragsarztes im Rahmen eines Verlegungsantrags (§ 24 Abs. 4 Ärzte-ZV aF, jetzt Abs. 7) nicht zu berücksichtigen sind (BSG Urteil vom 10.5.2000 - B 6 KA 67/98 R - BSGE 86, 121, 125 = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4 S 18 = juris RdNr 27) .

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - L 5 KA 3995/04

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Nichtaufnahme -

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    Dieses Verhalten, das einen einzigen Vorfall betrifft (zu leichteren, aber wiederholten Verletzungen vgl dagegen BSG Urteil vom 8.7.1980 - 6 RKa 10/78 - juris RdNr 20) , rechtfertigt für sich allein noch keine Zulassungsentziehung (aA wohl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 15.3.2006 - L 5 KA 3995/04 - juris RdNr 34; dazu, dass eine Verletzung der Anzeigepflicht allein keine gröbliche Pflichtverletzung darstellt, vgl auch BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 45) .

    Soweit § 26 Abs. 1 Ärzte-ZV (hier noch in der Fassung des VÄndG vom 22.12.2006, BGBl I 3439, mWv 1.1.2007) darüber hinaus verlangt, dass Gründe der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Anordnung des Ruhens nicht entgegenstehen (BSG Beschluss vom 17.8.2011, aaO; kritisch hierzu im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage: Clemens in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 26 RdNr 27 sowie Rademacker in Kasseler Kommentar, SGB V, Stand Dezember 2022, § 95 RdNr 21) , ist das öffentliche Interesse an der Sicherstellung der Versorgung sowie die Berufsfreiheit weiterer Bewerber einerseits mit der grundrechtlich geschützten Position des betroffenen Vertragsarztes abzuwägen (Hessisches LSG Urteil vom 15.3.2006, aaO; Ladurner, aaO, § 26 RdNr 19; ähnlich Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 4. Aufl 2021, RdNr 1527; etwas enger Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 95 RdNr 1038, Stand 5.6.2023) .

    War das MVZ daher zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung wieder fachübergreifend besetzt oder war dies in angemessener Frist zu erwarten, wäre es mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu vereinbaren, die Zulassung zu entziehen (aA wohl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 15.3.2006 - L 5 KA 3995/04 - juris RdNr 27) .

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    Der Erhalt des fachübergreifenden Charakters setzte voraus, dass für jedes der Fachgebiete mindestens eine halbe Arztstelle zur Verfügung stand (BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 16) .

    Es geht hier schon nicht darum, dass - wie der Wortlaut der Vorschrift verlangt - die Praxis "weitergeführt werden soll" (§ 103 Abs. 3a Satz 1 SGB V) , was eine weitestmögliche Kontinuität des Praxisbetriebs impliziert (vgl BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 21 sowie BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 19/12 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 12 RdNr 31, 34 noch zu § 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V idF des GSG; zur Übernahme des oder eines Teils des Patientenstamms vgl auch BSG Urteil vom 24.10.2018, aaO; BSG Urteil vom 29.9.1999 - B 6 KA 1/99 R - BSGE 85, 1 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 = juris RdNr 39) .

    So hat der Senat eine Heranziehung dieser Rechtsprechung in Bezug auf die Nachbesetzung einer Arztstelle im MVZ nach § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V abgelehnt, da eine "Nach"besetzung begrifflich dem vorherigen Praxisbetrieb nicht so eng verbunden ist, wie dies bei einer Praxis"fortführung" der Fall ist (BSG Urteil vom 19.10.2011, aaO) .

  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 34/83
    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    Der von der Rechtsprechung für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit verlangte Wille zur kontinuierlichen Teilnahme an der Versorgung (Hinweis auf BSG Urteil vom 19.12.1984 - 6 RKa 34/83 - USK 84272 = juris RdNr 10) könne auch durch die Wahrnehmung vertragsärztlicher Rechte (Verlegungsantrag) bzw durch faktisches Verhalten dokumentiert werden.

    aa) Übt ein Vertragsarzt nur noch einzelne Maßnahmen der Versorgung aus oder nimmt er nur noch in geringem Umfang Verrichtungen vor, ist zu prüfen, ob er die Gesamtheit seiner Pflichten noch im Wesentlichen erfüllt (vgl BSG Urteil vom 19.12.1984 - 6 RKa 34/83 - USK 84272 = juris RdNr 10 noch zu § 368a Abs. 6 RVO) .

    Soweit der Senat entschieden hat, dass von einer kassenärztlichen Tätigkeit dann nicht mehr gesprochen werden kann, wenn der Arzt nicht mehr den Willen zur kontinuierlichen Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung habe (BSG Urteil vom 19.12.1984 - 6 RKa 34/83 - USK 84272 = juris RdNr 10 noch zu § 368a Abs. 6 RVO) , kann hieraus nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass allein der Wille, weiterhin kontinuierlich vertragsärztlich tätig zu sein, ausreichend sei, auch wenn die bisherige Tätigkeit eingestellt wurde und einer geplanten Wiederaufnahme tatsächliche oder - wie hier - rechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris RdNr 38: "Wille" trotz tatsächlicher völliger Untätigkeit unbeachtlich) .

  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    (1) Nach der stRspr des Senats ist grundlegende Voraussetzung für die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens (§ 103 Abs. 3a und 4 SGB V) stets das Bestehen einer objektiv fortführungsfähigen Praxis - eines noch vorhandenen Praxissubstrats -, weil ansonsten für ein Nachbesetzungsverfahren die innere Rechtfertigung fehlt (BSG Urteil vom 27.6.2018 - B 6 KA 46/17 R - BSGE 126, 96 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 25, RdNr 25 f mwN; BSG Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 28/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 18 RdNr 24; BSG Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 14/18 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 28) .

    Diese würde ansonsten lediglich der Kommerzialisierung des Vertragsarztsitzes dienen, die vom Gesetzgeber nicht gewollt ist (vgl BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - BSGE 115, 57 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 13, RdNr 34; BSG Urteil vom 27.6.2018, aaO, RdNr 27 jeweils mwN) .

  • BVerfG, 22.03.2013 - 1 BvR 791/12

    Zum Umfang der Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters sowie zum Fortbestehen

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    Insofern hat der Senat es als Indizien für eine Auflösung angesehen, dass alle Arbeitsverhältnisse der im MVZ tätigen Ärzte gekündigt, die gemieteten Räume an den Vermieter zurückgegeben worden waren und die ärztliche Tätigkeit vollständig eingestellt worden war (vgl BSG Urteil vom 11.10.2017 - B 6 KA 27/16 R - BSGE 124, 205 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 32, RdNr 36, zur Abgrenzung zum Wegzug vgl RdNr 33; vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 22.3.2013 - 1 BvR 791/12 - juris RdNr 14 f) .

    Dennoch ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit stets zu prüfen, ob ein milderes Mittel als die Zulassungsentziehung in Betracht kommt (zur Zulassungsentziehung nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vgl etwa BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 22.3.2013 - 1 BvR 791/12 - MedR 2013, 664 = juris RdNr 17 mwN; zu Pflichtverletzungen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, vgl auch BSG Urteil vom 19.7.2006 - B 6 KA 1/06 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 14; BSG Beschluss vom 2.4.2014 - B 6 KA 58/13 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 28/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    (1) Nach der stRspr des Senats ist grundlegende Voraussetzung für die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens (§ 103 Abs. 3a und 4 SGB V) stets das Bestehen einer objektiv fortführungsfähigen Praxis - eines noch vorhandenen Praxissubstrats -, weil ansonsten für ein Nachbesetzungsverfahren die innere Rechtfertigung fehlt (BSG Urteil vom 27.6.2018 - B 6 KA 46/17 R - BSGE 126, 96 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 25, RdNr 25 f mwN; BSG Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 28/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 18 RdNr 24; BSG Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 14/18 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 28) .

    Es geht hier schon nicht darum, dass - wie der Wortlaut der Vorschrift verlangt - die Praxis "weitergeführt werden soll" (§ 103 Abs. 3a Satz 1 SGB V) , was eine weitestmögliche Kontinuität des Praxisbetriebs impliziert (vgl BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 21 sowie BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 19/12 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 12 RdNr 31, 34 noch zu § 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V idF des GSG; zur Übernahme des oder eines Teils des Patientenstamms vgl auch BSG Urteil vom 24.10.2018, aaO; BSG Urteil vom 29.9.1999 - B 6 KA 1/99 R - BSGE 85, 1 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 = juris RdNr 39) .

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 27/16 R

    Streitverfahren zwischen Insolvenzverwalter einer MVZ-Betreibergesellschaft und

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    Insofern hat der Senat es als Indizien für eine Auflösung angesehen, dass alle Arbeitsverhältnisse der im MVZ tätigen Ärzte gekündigt, die gemieteten Räume an den Vermieter zurückgegeben worden waren und die ärztliche Tätigkeit vollständig eingestellt worden war (vgl BSG Urteil vom 11.10.2017 - B 6 KA 27/16 R - BSGE 124, 205 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 32, RdNr 36, zur Abgrenzung zum Wegzug vgl RdNr 33; vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 22.3.2013 - 1 BvR 791/12 - juris RdNr 14 f) .

    Soweit der Senat in diesem Zusammenhang auch darauf abgestellt hat, ob bezogen auf den bisherigen Standort eine Fortführungsabsicht besteht (BSG Urteil vom 11.10.2017, aaO) , bedeutet dies nicht, dass die Tätigkeit des MVZ nicht auch - nach Genehmigung eines entsprechenden Verlegungsantrags - an einem anderen Standort fortgeführt werden könnte.

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation

    Auszug aus BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
    Was als angemessene Frist im Sinne des § 95 Abs. 5 Satz 1 SGB V anzusehen ist, kann nicht starr festgelegt werden, sondern beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BSG Beschluss vom 17.8.2011 - B 6 KA 18/11 B - juris RdNr 13) .

    Soweit § 26 Abs. 1 Ärzte-ZV (hier noch in der Fassung des VÄndG vom 22.12.2006, BGBl I 3439, mWv 1.1.2007) darüber hinaus verlangt, dass Gründe der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Anordnung des Ruhens nicht entgegenstehen (BSG Beschluss vom 17.8.2011, aaO; kritisch hierzu im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage: Clemens in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 26 RdNr 27 sowie Rademacker in Kasseler Kommentar, SGB V, Stand Dezember 2022, § 95 RdNr 21) , ist das öffentliche Interesse an der Sicherstellung der Versorgung sowie die Berufsfreiheit weiterer Bewerber einerseits mit der grundrechtlich geschützten Position des betroffenen Vertragsarztes abzuwägen (Hessisches LSG Urteil vom 15.3.2006, aaO; Ladurner, aaO, § 26 RdNr 19; ähnlich Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 4. Aufl 2021, RdNr 1527; etwas enger Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 95 RdNr 1038, Stand 5.6.2023) .

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aufgrund der fehlenden

  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 8/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 29/05

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Verlängerung der Frist zur Aufnahme der

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 58/13 B

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

  • BSG, 08.07.1980 - 6 RKa 10/78
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R

    Befugnisse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bei den Festlegungen

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 14/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens -

  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 33/21 R

    Wann darf ein Krankenhaus innovative Behandlungsalternativen einsetzen?

  • BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG -

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 35/06 B
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • SG München, 02.10.2018 - S 38 KA 58/18

    Entzug der ärztlichen Zulassung

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 33/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung der Krankenkassenverbände

  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 29/16

    Vertragsarztrecht; Entziehung der Zulassung; Nichtausübung der vertragsärztlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 2155/09

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Nichtmehrausübung der vertragsärztlichen

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 8/17 B

    Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit -

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

  • LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19

    Vertragsarztrecht: Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der

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